Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
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Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an.
Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium.
Die Seebestattung
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
Flussbestattung
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Waldbestattung
Die Kosten der Waldbestattung sind erheblich günstiger im Vergleich zur traditionellen Grabstätte, sie benötigen keinen Grabstein, Grabpflege fällt auf Wunsch nicht an und die Dauer für eine Grabstätte kann frei gewählt werden von 10 Jahren bis zu 100 Jahren.
Luftbestattung
Am 21. April 1997 brachte, erstmals in der Geschichte, eine Rakete die Asche Verstorbener in die Weiten des Weltalls. Im Auftrag eines amerikanischen Unternehmens startete die Trägerrakete "Pegasus XL" mit 24 Miniurnen vom Luftwaffenstützpunkt Gran Canaria.
Heliumluftballonbestattung
Eine ganz tolle Möglichkeit ist es die Asche eines Verstorbenen dem Himmel zu übergeben. Hierfür wird die Asche in zwei große Heliumballons gefüllt und im Beisein der Angehörigen steigen gelassen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur auf Niederländischen Boden möglich. Aber auch eine bezahlbare Bestattungsform.